Multi-Zusammenschluss und Tarifverhandlungen
Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, wurde in Kolumbien erstmals durch das Gesetz 78 von 1919 verankert. Erst 1936 erhielt dieses Recht eine verfassungsrechtliche Konnotation, das Jahr, in dem Artikel 44 der Verfassung von 1886 durch einen Gesetzgebungsakt geändert wurde. Obwohl es keine explizite Weihe des Vereinigungsrechts im Bereich der Arbeit gab, argumentieren Martínez und Zuluaga (2004), dass das Recht ...