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Einschränkungen der Staatenimmunität in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen
Trotz internationaler Bemühungen um den Schutz der Menschenrechte kommt es besonders in Diktaturen immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen wie systematischen Folterungen, Vergewaltigungen, Völkermord und extralegalen Tötungen politischer Gegner. Opfer bzw. ihre Angehörigen ersuchten um Rechtsschutz und verklagten die Täter oder den Täterstaat vor den Gerichten ihres Heimatstaates oder eines Drittstaates. Wenn es sich bei den Beklagten um ausländische Staaten, deren ...

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