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Europäische Integration und griechische Verfassung
Art. 28 der griechischen Verfassung vom 11. Juni l975 ist Grundlage für die Mitgliedschaft Griechenlands in der EG. Ähnlich wie bei Art. 24 GG, der Integrationsnorm in der deutschen Verfassung, stellt sich auch im griechischen Verfassungsrecht die Frage nach Inhalt und Schranken der Übertragung von Hoheitsrechten. Die Grundforderungen, die die griechische Verfassungsordung an den Ausbau der Gemeinschaften stellt, dürfen jedoch ...

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