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Europäisches Betriebsräte-Gesetz
Zum Werk Das Europäische Betriebsräte-Gesetz von 1996 ist in letzter Zeit in weiten Teilen geändert worden. So wurden die Auskunfts- und Anhörungsrechte der Europäischen Betriebsräte wesentlich erweitert und auch die Zuständigkeit für eine Vielzahl betrieblicher Angelegenheiten ist deutlich ausgeweitet worden. Für die Unternehmen, in denen Europäische Betriebsräte bestehen, hat sich die Rechtslage damit verändert, die neuen Spielregeln müssen beachtet werden. ...

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