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Die Befreiung vom übernahmerechtlichen Pflichtangebot in der Reformdiskussion
Wer die Kontrolle über eine Gesellschaft, deren Aktien zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, durch Halten von mindestens dreißig Prozent der Stimmrechte erlangt hat, ist nach den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verpflichtet, den Aktionären ein Pflichtangebot zu unterbreiten. Von der Angebotspflicht bestehen zahlreiche, für die Rechtspraxis relevante Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten, mit denen sich diese Arbeit auseinandersetzt. ...

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