Wertveränderungen in der Abgeltungsteuer
Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten beschäftigt die Gerichte seit Einführung der Abgeltungsteuer. Anhand einer systematischen Analyse der Einkünfte aus Kapitalvermögen wird belegt, dass § 20 Abs. 2 EStG die vollständige Erfassung realisierter Wertveränderungen bezweckt. Dieser Befund wird durch das Verhältnis zu den - verfassungsrechtlich fragwürdigen - besonderen Verlustverrechnungsbeschränkungen bestätigt. Insbesondere die Verrechnungsbeschränkung für Totalverluste schafft jedoch auch neue Widersprüche ...