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Fremdkapitalkosten und Kapitalstrukturentscheidungen unter Basel II
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Das Inkrafttreten von Basel II verpflichtet Kreditinstitute, bei der Kredit­ver­gabe das eingegangene Adressenrisiko nicht mehr pauschal, sondern risiko­adäquat mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen. Dies bedeutet für Unter­nehmen eine Veränderung der Kredit-/Fremdkapitalkosten, da sich das Risiko­ge­wicht eines Unternehmens künftig an dessen Rating orientiert. Die Fremd­kapital­kosten haben (unter Zugrundelegung des Discounted Cash Flow Ver­fahrens) einen wesentlichen Einfluss auf den ...

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