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Anfechtbarkeit des Beschlusses der Hauptversammlung wegen unterlassener oder fehlerhafter Entsprechungserklärung im Sinne von § 161 AktG
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Schwerpunktbereich Unternehmensorganisation und Finanzierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Einführung des § 161 AktG durch das Transparenz- und Publizitätsgesetzes im Jahr 2002 verlangt der Gesetzgeber von Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften (AG) die jährliche Abgabe einer Erklärung zum Deutschen ...

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