Excerpt from Bürgerliches Gesetzbuch, Nebst Einführungsgesetz: Mit Einleitung, Anmerkungen und SachregisterSdie wenigen 21bfiirgnngen, Die fich Die ©eranßgeber egftattet haben, werden auch ohne weitere @rfla'rnng verftanben werben. 811 bewerten ift nur, Daß, wenn auf Die ®enffchriftj' fd)lecl)thin oder auf Die "91nlage 3nr ®enffchrift vawiefen wird, hiermit Die 2inlage II Der mit Dem @ntwnrfe Deß %iir gerlichen ©efeh= buchß Dem ?)ieichßtage vorgelegten ...