Wahrheitspflicht im Zivilprozess
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 14 Punkte, Universität Bielefeld, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Zu den einschlägigen Maximen des deutschen Zivilprozessrechts zählen die in § 138 I ZPO statuierte Wahrheitspflicht und der Beibringungsgrundsatz. Der Wahrheitspflicht zufolge, deren Bestandteil die Vollständigkeitspflicht ist, muss der Tatsachenvortrag der Parteien wahrheitsgemäß und vollständig sein. Dem Beibringungsgrundsatz ...