Verwaltungsgliederung Deutschlands

Quelle: Wikipedia. Seiten: 93. Kapitel: Große Kreisstadt, Große kreisangehörige Stadt, Große selbständige Stadt, Gemeinde, Föderalismus in Deutschland, Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990, Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland nach 1990, Neugliederung des Bundesgebietes, Geschichte der Kreisbildung in Deutschland, Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens, Kreisgebietsreform Mecklenburg-Vorpommern 2011, Kreisreform Baden-Württemberg 1973, NUTS:DE, Gebiets- und Verwaltungsreform im Saarland 1974, Kreisreform Sachsen-Anhalt 2007, Kreisreform Sachsen 1994/1996, Einheitsgemeinde, Bundesebene, Flecken, Landgemeinde. Auszug: Der Artikel Kreisreformen in der Bundesrepublik Deutschland bis 1990 erfasst ab der Gründung der Bundesrepublik bis zur Eingliederung der DDR die Durchführung von Gebietsreformen auf Kreisebene, also der kreisfreien Städte und Landkreise. Am 2. Oktober 1990 gab es 237 Landkreise (einschließlich des Stadtverbandes Saarbrücken als Kommunalverband besonderer Art) und 91 kreisfreie Städte in der damaligen Bundesrepublik Deutschland. Wegen der Übersichtlichkeit ist der Artikel nach Ländern geordnet. Bei jedem Land wird in einer Liste gezeigt, wann und wie sich die Anzahl der kreisfreien Städte und Landkreise geändert hat. Bei den Begriffen wie Eingliederung oder Vergrößerung wird nicht auf die rechtliche Situation, sondern auf die allgemein übliche Regelung verwiesen. Oftmals handelt es sich um Zusammenschlüsse, die aber dennoch von der Mehrheit der Bevölkerung, auch im eingegliederten Kreis, nicht so verstanden werden. Deshalb ist hier der Fortbestand oder die Neuvergabe des/eines Namens das entscheidende Kriterium. Die rechtliche Regelung, ob es sich um einen Zusammenschluss oder um eine Eingliederung/Eingemeindung handelt oder gehandelt hat, ist nur unmittelbar wichtig. Schon nach wenigen Jahren ist sie bedeutungslos. Es wird auf spezielle Artikel verwiesen, in denen weitere Informationen nachgelesen werden können. Das Land Baden gehört seit dem 23. Mai 1949 der Bundesrepublik Deutschland an. Es wurde am 25. April 1952 in das Land Baden-Württemberg eingegliedert. Während der Dauer des Bestehens des Landes Baden gab es keine Kreis(gebiets)reformen. Anzahl der Stadt- und Landkreise Das Land Baden-Württemberg ist am 25. April 1952 durch Fusion der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstanden. Die einzige Kreis(gebiets)reform in Baden-Württemberg fand mit Wirkung vom 1. Januar 1973 statt. Alle weiteren hier aufgeführten Änderungen der Kreisgrenzen sind auf kleinere, nicht grundlegende Reformen zurückzuführen, bei denen es sich hauptsächlich um G

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Artikelnummer 9781158893362
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 96
Sprache ger
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