Artikelnummer | 9783112394892 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 180,00 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Fester Einband |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Deutscher Juristentag e. V. |
Verlag | De Gruyter |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 1868 |
Seitenangabe | 532 |
Sprache | ger |
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Verhandlungen des siebenten deutschen Juristentages Buchkatalog
Frontmatter -- Jnhaltsverzeichniß -- A. Alphabetisches Werzeichniß -- B. Verzeichniß früherer Mitglieder des Dentschen Enristentages -- C. Verzeichniß derjenigen Mitglieder des Deutschen Zuristentages, welche dem Vereine bis Ende Juni 1868 beigetreten sind -- Gutachten -- I. Gutachten des Herrn Prof. Dr. 3- W. Planck zu München über die Frage: "Soll einem prozeßordnungsgemäß erlassenen strasrichterlichen Urtheile, wodurch eine Frage entschieden ist, welche der Entscheidung einer Civilsache präjudizirt, für diese letztere die Kraft eines vollen Beweises eingeräumt werden -- II. Gutachten des Herrn Dr. Eduard Ritter v. Liszt, Oberkandesgerichtsrath zu Wien über dieselbe Frage -- III. Gutachten des Herrn Obertribunalsraths v. Tippelskirch zu Berlin über die Frage: "Ist es für das mündliche Strafverfahren angemessen, auf Grund der schriftlichen Akten der Voruntersuchung ein Erkenntniß darüber zu erlassen, ob Anklage zu erheben sei, oder nicht? -- IV. Gutachten des Herrn Professor Dr. Geyer zu Innsbruck über dieselbe Frage -- V. Gutachten des Herrn Bezirksgerichts-Direktors Gareis in Löbau (Sachsen) über die Frage: "Ist die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu Gunsten des Verurtheilten schon in dem Falle als zulässig zu erachten, wenn nach der Verhandlung neue Thatsachen oder Beweismittel auftauchen, welche als geeignet erscheinen, in wesentlichen Punkten die Sachlage zu Gunsten des Verurtheilten zu ändern? oder soll diese Zulässigkeit von dem Vorhandensein bestimmt bezeichneter Verhältnisse event, welcher, abhängig gemacht werden -- VI. Gutachten des Herrn Sektions-Chefs Dr. Glaser in Wien über die Frage: "Soll in der Hauptverhandlung des Strafprozesses von dem Angeklagten, welcher sich nicht schuldig erklärt, noch eine spezielle Einlassung oder Rechtfertigung auf die Anklage verlangt werden -- VII. Gutachten des technischen Assessors am Handels-Appellationsgericht zu Nürnberg, Herrn Wm. Puscher über die Frage: "Empfiehlt sich die Beibehaltung des Instituts der Handelsmäkler -- VIII. Gutachten des Herrn Stadtgerichtsraths R. Koch zu Berlin über die Frage: "Soll die Gesetzgebung Arrest auf künftig zu verdienendes Lohn gestatten, und in welchem Umfange -- IX. Gutachten des Herrn Hofraths Dr. v. Kerstorf in Augsburg über die Frage: "Sott es zulässig sein, Inhaberpapiere außer Kurs zu setzen -- X Gutachten des Advokaten Herrn vr. Georg Löhr zu Cöln über dieselbe Frage -- XI. Gutachten des Rechtskonsulenten Herrn vr. Adolf Otto zu Heilbronn über die Frage: "Soll die Gesetzgebung Arrest auf künftig zu verdienendes Lohn gestatten, und in welchem Umfange -- Berichtigungen zum dritten Bande der Verhandlungen -- Front matter 2 -- Jnhaltsverzeichniß 2 -- Statut des deutschen Juristentages -- Erste Plenarversammlung am 27. August 1868 -- Erste Sitzung der ersten und zweiten Abtheilung am 27. August 1868 -- Zweite Sitzung der ersten und zweiten Abtheilung am 28. August 1868 -- Erste Sitzung der dritten Abtheilung am 27. August 1868 -- Zweite Sitzung der dritten Abtheilung am 28. August 1868 -- Erste Sitzung der vierten Abtheilung am 27. August 1868 -- Zweite Sitzung der vierten Abtheilung am 28. August 1868 -- Zweite Plenarversammlung am 29. August 1868 -- Einnahme -- Ausgabe
180,00 CHF
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