Strafverfahrensrecht

Quelle: Wikipedia. Seiten: 79. Kapitel: Anklage, Gefangener, Razzia, Gefängnis, Folter, Alibi, DNA-Reihenuntersuchung, Resozialisierung als Vollzugsziel, Glaubwürdigkeit, Festnahme, Blutentnahme, Telekommunikationsüberwachung, Strafprozessrecht, Staatsanwalt, Pflichtverteidiger, Haftbefehl, Zeuge, Gefängniszelle, Gefängnisausbruch, Schusswaffengebrauch, Ne bis in idem, Strafgefangener, Teen Court, Strafvollzugspolitik, Einstellung, Kronzeuge, Beschlagnahme, Unschuldsvermutung, Taschengeld, Gutachten, Sozialtherapeutische Anstalt, Weiße Folter, Untersuchungshaft, Zeugengeld, In dubio pro reo, Freiheitsentziehung, Nacheile, Auslieferung, Strafverfolgung, Steckbrief, Freispruch, Plädoyer, Ermittlung, Zeugenschutzprogramm, Strafverfolgungsbehörde, Strafsenat, Strafvollzugsgesetz, Exequatur, Leibesvisitation, Verdächtiger, Recht auf ein faires Verfahren, Minima non curat praetor, Strafanspruch des Staates, Generalstaatsanwaltschaft, Durchlieferung, Controlled Delivery, Schutzbehauptung, Indizienprozess, Pekulium, Hauptverfahren. Auszug: Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen bestimmten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen. Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person "vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden" zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen." Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, sind ausgenommen. Die Folter ist international geächtet, in Deutschland ist das Foltern einer Person eine Straftat. Abbildung aus der Constitutio Criminalis Theresiana, Folter durch Hochziehen mit der Winde, auch Pfahlhängen oder Strappado genanntVerschiedene völkerrechtliche Bestimmungen enthalten ein Folterverbot. Artikel 5 der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen besagt: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."Ähnlich Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden."Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist rechtlich von größerer Bedeutung, da es einklagbare Rechte begründet, die von jedem EU-Bürger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geltend gemacht werden können. Weitere v

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Artikelnummer 9781158846979
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 80
Sprache ger
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