Hinweisgeberschutzgesetz

Zum Werk Nach einem teilweise chaotischem Gesetzgebungsverfahren ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Ende Mai 2023 in Kraft getreten. Der vorliegende Kommentar gibt für das neue Recht eine umfassende Darstellung an die Hand, die insbesondere auch die europarechtlichen Einflüsse, die gängige Rechtsprechung sowie die einschlägige Literatur berücksichtigt. So können entsprechende Schutzmechanismen gezielt im Unternehmen etabliert und empfindliche Bußgelder sowie Reputationsverlust effektiv vermieden werden. Vorteile auf einen Blickhöchste Aktualität anhand der im Vermittlungsausschuss gefundenen Fassung des Gesetzespraxisorientierte Kommentierung von einem ausgewiesenen ExpertenteamBeleuchtung der europarechtlichen Hintergründe zur effektiven Auslegung der Gesetzesbestimmungen Zielgruppe Für Vorstände und Geschäftsführende in Unternehmen, Compliance- bzw. Whistleblowing-Beauftragte, Syndizi, Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Richterinnen und Richter am Arbeits- und Zivilgericht

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