Haushaltsgrundsätze für Bund, Länder und Gemeinden

Die Neuauflage: Mit dem Inkrafttreten des "Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetzes" am 1. Januar 2010 ändert sich das Haushaltsrecht für Bund, Länder und Gemeinden grundlegend: Nunmehr dürfen neben den Kommunen auch der Bund und die Länder ihre Haushalte anstatt nach dem traditionellen kameralistischen System mit Hilfe der doppelten Buchführung (Doppik) planen, ausführen und abrechnen. Die Haushaltsbeauftragten verfügen nunmehr über notwendige Instrumente, um den Ressourcenverbrauch und die Verschuldung der öffentlichen Haushalte für ihre Entscheidungen transparent zu machen. Die Neuauflage bietet eine topaktuelle systematische Gesamtdarstellung des öffentlichen Haushaltsrechts in drei Teilen und 20 Kapiteln: - Grundlagen für das Management öffentlicher Finanzen, - Haushaltsgrundsätze und - Schwerpunkte des Haushaltsmanagements. Auch komplexe Zusammenhänge wie Finanzausgleiche, Finanzbeziehungen zur EU, mehrjährige Finanzplanung, Rechnungswesensysteme Kameralistik und Doppik, Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Buchführung und Rechnungslegung, Sondervermögen, öffentlich-private Partnerschaften usw. werden verständlich erläutert. Eine große Hilfe sind die zahlreichen weiterführenden Hinweise, vor allem das Online-Literaturverzeichnis und wichtige Internet-Links vor jedem Kapitel, die den gezielten Zugriff auf aktuelle finanzpolitische Fakten und weiterführende Informationen ermöglichen.

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