Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Quelle: Wikipedia. Seiten: 39. Kapitel: Grundrechte, Freiheitliche demokratische Grundordnung, Rechtsstaat, Liste der Artikel des Grundgesetzes, Gleichheitssatz, Bremer Klausel, Grundgesetz-Kommentar, Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Ewigkeitsklausel, Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Sozialstaatspostulat, Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Neutralität des Gerichts, Artikel 28 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Schrankentrias, Artikel 57 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 58 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 92 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 19 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 31 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 115b des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 103 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 30 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Bundeszwang. Auszug: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch Deutsches Grundgesetz, allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG), die geltende "Verfassung der Deutschen", ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte erarbeitet, wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat und den Landtagen (Ausnahme zunächst: Bayern) angenommen, eine Volksabstimmung gab es nicht. Das Grundgesetz war nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet - der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde. Es ist nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes (¿ ) geworden. Die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffs erfüllt das Grundgesetz dagegen bereits von Anfang an, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung. Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht ( Abs. 3). Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte, das politische und staatsorganisatorische System und entwickelt sie weiter. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in seiner heutigen Form ist eine perpetuierte und legitimierte Verfassung. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen abgelöst werden (). Schon vor der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz gab es von Seiten der Alliierten Aufforderungen an die in den Besatzungszonen politisch aktiven Deutschen, sich Gedanken über

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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20120221
Seitenangabe 40
Sprache ger
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