Fachkunde Gefahrstoffe

Wer eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erstellt, muss laut § 6 Gefahrstoffverordnung Fachkunde vorweisen können. Gefordert sind ausreichende Kenntnisse über - die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe, - die Arbeitsabläufe und die auszuübenden Tätigkeiten, - die relevanten Vorschriften, um die Arbeitsbedingungen beurteilen sowie die festgelegten Schutzmaßnahmen während einer Tätigkeit bewerten zu können.Dieses Buch zeigt auf, welche Kenntnisse - unabhängig von Branche, Tätigkeit und Betrieb - erforderlich sind, um eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fachkundig durchführen zu können.

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