Ermittlungsrechte und -pflichten der Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung

Ermittlungen stehen am Anfang eines jeden Strafverfahrens. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die Hauptverhandlung mit der Ermittlung von Beweismitteln vorzubereiten. Im Gegensatz dazu ist es Aufgabe des Gerichts, in der Hauptverhandlung Beweise zu erheben und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu würdigen. Darf die Staatsanwaltschaft nach Beginn der Hauptverhandlung die ihr für das Ermittlungsverfahren zugewiesene Tätigkeit fortsetzen? Wann überschreitet die Staatsanwaltschaft ihre Kompetenz und stört das gerichtliche Verfahren? In welchen Fällen muß die Staatsanwaltschaft außerhalb der Hauptverhandlung weiterermitteln? Die vorliegende Arbeit beantwortet diese Fragen anhand einer umfassenden Analyse der Strafprozeßordnung und ihrer historischen Wurzeln.

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Artikelnummer 9783631504796
Produkttyp Buch
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen
Autor Lindemann, Thorsten
Verlag Lang, Peter GmbH
Weight 0,0
Erscheinungsjahr 2002
Seitenangabe 276
Sprache ger
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