Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 20

Frontmatter -- Inhalt -- 1. Darlehn zum Spiel. Ausschluß der Rückforderung nach § 817 B.G.B.? Bezügliches Verhalten beim Spiel -- 2. Zur Frage der Erhebung des Bollmachtsstempels im Falle einer von mehreren Vollmachtgebern in einer Urkunde einer und derselben Person erteilten Vollmacht (Tarisst. 73 Abs. 6 des Stempelsteuergesepes vom 31. Juli 1895 -- 3. Kann wegen der in Folge der Festsetzung einer von der Straßenflucht verschiedenen Baufluchtlinie eintretenden Verringerung der Bebaubarkeit eines Grundstücks Entschädigung verlangt werden? -- 4. Umfang der Entschädigung im Falle des § 13 Abs. 1 Nr. 3 des Fluchtliniengesetzes vom 2. Juli 1875 (§ 8 Abs. 2 des Enteignungsgesetzes vom 11. Juni 1874) -- 5. Reichserbschaftssteuer. Zum Begriffe der Schenkung unter Lebenden und der "sittlichen Pflicht" im Sinne des Gesetzes vom 3. Juni 1906 (§§ 55 Abs. 1, 56 Abs. 2) -- 6. Unterliegt die entgeltliche Überlastung des Betriebs des Inseratenteils einer Zeitung als Pachtvertrag dem Stempel nach Tarisst. 48b zum Stempelsteuergesetze vom 31. Juli 1895 -- 7. Einfluß kollegialer Geschäftsgebräuche der Rechtsanwälte auf den Inhalt ihrer Berufspflichten? -- 8. Unterliegen Ansprüche eines Kaufmanns aus einem sog. Bauentrepriseverlrage der kurzen Verjährung des § 196 Nr. 1 B.G.B.? -- 9. Ist ein Gesellschafter berechtigt, eine zum Gesellschastsvermögen gehörige Forderung in der Weise geltend zu machen, daß er die Leistung an alle Gesellschafter fordert -- 10. Verjährung des Anspruchs aus unerlaubter Handlung -- 11. Berstümmelungszulage pensionierter Offiziere (Reichsgesetz vom 31. Mai 1906 §§ 41 Nr. 2, 43 Abs. 1, 11 -- 12. Feuerversicherung. Verlust des Anspruchs. Entschuldigung -- 13. Genügt für Verträge über die freiwillige Abtretung von Grundeigentum zu einem mit dem Enteignungsrecht ausgestatreten Unternehmen die schriftliche Form, wenn die Abtretung schon vor Verleihung des Enteignungsrechts stattgefunden hat -- 14. Haftung des Ehemanns für Schädigung durch die geisteskranke Frau? (§§ 823 Abs. 1, 832 Abs. 1 B.G.B) -- 15. Wie sind sog. Genußscheine der Aktiengesellschaften zu versteuern? -- 16. Ergreift die Nichtigkeit eines vom Verkäufer mit Erfolg wegen Betrugs angefochtenen Kreditkaufs auch das dingliche Ersüllungsgeschäst? Anfechtung eines bloßen Putativgeschäfts? -- 17. Wirksamkeit des Verzichts auf das Rechtsmittel im Ehescheidungsprozesse? -- 18. Ist der Mann zur Herausgabe des eingebrachten Gutes in dem im $ 1422 B.G.B. bezeichneten Umfange auch dann verpflichtet, wenn die Klage der Frau aus Aushebung der Verwaltung und Nutznießung zwar begründet ist, der Güterstand aber schon während des Rechtsstreits aus . anderen Gründen aufgehört hat? -- 19. Gehört der Geschäftsanteil an einer Gesellschaft m. b. H. auch dann zur Konkursmasse des Inhabers desselben, wenn seine Veräußerung statutengemäß nur mit Genehmigung der Gesellschaft zulässig, die Genehmigung aber nicht erteilt ist -- 20. Verjährung von Zinsen aus einem älteren, im Gebiete des preußischen A.L.R. erlassenen Urteile -- 21. Finden, wenn in dem zur Abnahme des Editionseides anberaumten Termine der Schwurpflichtige ausbleibt, die Vorschriften der §§ 465 ff. Z.P.O. Anwendung -- 22. Tritt bei Verpachtung einer Gutsjagd - Eigenjagdbezirts - der spätere Käufer des Guts in den lausenden Pachtvertrag gemäß §§ 571, 581 B.G.B. ein -- 23. Kann § 831 B.G.B. zur Anwendung kommen, wenn wegen wissentlicher oder grobfahrlässiger Verletzung eines Gebrauchsmusters Schadensersatz verlangt wird -- 24. Strabenanliegerrecht. Ist das Recht der Anlieger an öffentlichen Sttaßen eine Grunddienstbarkeit? Kann der Berechtigte dessen Eintragung im Grundbuch verlangen und bedarf es nach neuem Recht dieser Eintragung zur Begründung des Rechts? -- 25. Was versteht § 459 Abs. 1 B.G.B. unter Fehlern, die den Wert oder die Tauglichkeit der Kaussache zu dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch ausheben oder mindern -- 26. Rechte des vom

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Autor Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft
Verlag De Gruyter
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Erscheinungsjahr 19091231
Seitenangabe 480
Sprache ger
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