Artikelnummer | 9783640970681 |
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Produkttyp | Buch |
Preis | 24,50 CHF |
Verfügbarkeit | Lieferbar |
Einband | Kartonierter Einband (Kt) |
Meldetext | Folgt in ca. 10 Arbeitstagen |
Autor | Borchert, Nicole |
Verlag | Grin Verlag |
Weight | 0,0 |
Erscheinungsjahr | 20110805 |
Seitenangabe | 20 |
Sprache | ger |
Anzahl der Bewertungen | 0 |
Der junge Hegel Buchkatalog
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1, 0, Technische Universität Darmstadt (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Der junge Hegel, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Religionsbegriff bei Kant Zentral in Kants Religionsschrift "Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft" ist der Begriff der Moral. Der Mensch als vernünftiges beziehungsweise als grundsätzlich vernunftfähiges Wesen ist durch den Gebrauch der eigenen Vernunft in der Lage, moralisch zu handeln. Hierfür bedarf es nach Kant keiner Religion. Wir haben das moralische Gesetz sozusagen in uns, wir benötigen folglich keine äußere Instanz, die unserem Willen ein Gesetz geben muss. In der ersten Vorrede zu seiner Religionsschrift betont Kant in diesem Zusammenhang die Autonomie der Vernunft und den Umstand, dass der Mensch eben keiner Religion bedarf, um moralisch zu sein. Das kantische Sittengesetz begründet demzufolge unsere Freiheit, da die Moralität keine andere Triebfeder als eben das selbst auferlegte Gesetz benötigt, welches wir Kraft unseres Gebrauchs von der praktischen Vernunft besitzen. In diesem Kontext verweist Kant darauf, dass die Moral, da sie aus dem autonomen Subjekt selbst heraus wirkt, keine Zwecksetzung braucht und als solche abstrakt ist. Wäre durch Religion ein Zweck a priori gegeben, widerspräche dies dem Sittengesetz nach Kant. Folglich darf Moral keine Zwecksetzung beinhalten. Dennoch muss eine Beziehung zu einem Zweck bestehen, um Moral wirksam werden zu lassen. Nach Kant brauchen wir eine gewisse Zweckvorstellung, weil die Moral sonst zu abstrakt wäre und keinen Bezug zur wahren Welt, also zu realen Phänomenen hätte. Zu Beginn seiner Abhandlung macht Kant in diesem Sinne sehr deutlich, dass Religion und Religiösität keine Bedingung für moralisches Handeln darstellt, da das Sittengesetz als formale Bedingung für den Gebrauch der individuel
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