Datenschutz

Quelle: Wikipedia. Seiten: 116. Kapitel: Überwachung, Briefgeheimnis, HTTP-Cookie, Privatsphäre, Bankgeheimnis, Verschlossene Auster, Datenschutzbeauftragter, Vorratsdatenspeicherung, Bitcoin, Big Brother Awards, E-card, ELENA-Verfahren, Arbeitnehmerdatenschutz, Freiheit statt Angst, Geheimhaltungsstufe, E-Mail-Verschlüsselung, Fall Kohl, Verschwiegenheitspflicht, Überwachungsaffäre der Deutschen Telekom, Schweigen, Elektronische Patientenakte, Aktenvernichter, Melderegisterauskunft, Identitätsdiebstahl, Personenbezogene Daten, Selbstdatenschutz, Robinsonliste, Flash-Cookie, Rosenholz-Dateien, GSM-Ortung, Mitarbeiterüberwachung, Unerwünschte Werbung, Geheimschutz, DNA-Analysedatei, Personenkennzeichen, Datenschutzkonzept, Liste der Mitglieder der Internationalen Datenschutzkonferenz, PRIME, Datenhafen, Platform for Privacy Preferences Project, Rundfunkdatenschutzbeauftragter, Gläserner Mensch, Google Health, Datenkrake, Geheimhaltungsvertrag, EuroPriSe, Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen, Randdaten, Datenverarbeitung im Auftrag, ZEVIS, Nachrichtendienstliches Informationssystem, Kontrolladresse, Vertraulichkeit, Datenvernichtung, Enfopol, Datensparsamkeit und Datenvermeidung, Verfahrensverzeichnis, Opt-out, ChoicePoint, Geofencing, Berechtigungskonzept, Kundenprofil, Inverssuche, Verbraucherdatenschutz, Chiffre, Skattelister, Privacy policy, Errichtungsanordnung, Bewegungsprofil, Geheimschutzbeauftragter, Personenbezogene Informationssysteme, Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, Need-to-know-Prinzip, Informationsschutzverordnung, Datenverarbeitungsregister, Europäischer Datenschutztag, Informationsfreiheitsbeauftragter, Datenherr. Auszug: Unter einer Vorratsdatenspeicherung (euphemistisch auch: Mindestdatenspeicherung) versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Sie werden also nur für den Fall gespeichert, dass sie einmal benötigt werden sollten. In der rechtspolitischen Debatte bezieht sich der Begriff meist auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten. Diese betrifft die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr besteht (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat). Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung von schweren Straftaten. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung. Die auf Vorrat zu speichernden Daten erlauben demjenigen, der auf sie Zugriff hat, weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich - ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird - das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers analysieren. In dem Maße, in dem die Telekommunikation zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht erklärte die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig und nichtig. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Zur Begründung gab das Gericht an, dass das Gesetz zur anl...

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Artikelnummer 9781158791590
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Books LLC
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 20111118
Seitenangabe 116
Sprache ger
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