Chemikalienrecht

Quelle: Wikipedia. Seiten: 51. Kapitel: R- und S-Sätze, Gefahrensymbol, Verordnung Nr. 1907/2006, H- und P-Sätze, Gefahrstoffverordnung, Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, Richtlinie 2002/95/EG, Technische Regeln, Gefahrstoffe, Chemikalien-Registrierung, Maximale Arbeitsplatz-Konzentration, Chemikaliensicherheit, Stockholmer Konvention, Chemikaliengesetz, SVHC, Chemikalien-Verbotsverordnung, Gefahrendiamant, Langlebige organische Schadstoffe, Technische Regel für Rohrfernleitungen, Sicherheitsdatenblatt, Prohibition on Certain Hazardous Substances in Consumer Products, Gefahrstoffkennzeichnung, EG-Index-Nummer, Europäische Chemikalienagentur, Reibempfindlichkeit, Verordnung Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, Lagerklasse, EG-Nummer, Existing Notified Chemical Substances, Arbeitsplatzgrenzwert, Giftinformationsverordnung, Detergens, European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances, Rotterdamer Übereinkommen, Zubereitung, European chemical Substances Information System, New Old Stock, Europäisches Büro für Chemische Stoffe, Korean Existing Chemicals List, Topf-Konservierungsmittel, IDLH, No-longer-polymers-Liste, Biologischer Grenzwert, GADSL, Neustoff, Altstoff, Expositionsszenario, Stoffsicherheitsbericht, Australian Inventory of Chemical Substances, European List of Notified Chemical Substances, Internationales Forum für Chemikaliensicherheit, Stoffverbot. Auszug: Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht. Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip "no data, no market" dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen. Ein Jahr nach Inkrafttreten von REACH galt die bisherige Gesetzgebung bis zur vollen Arbeitsfähigkeit der neu gegründeten ECHA, einer Agentur in Helsinki, noch weiter. Die ECHA übernimmt vor allem die Organisation und Kontrolle im Prozess von REACH. Am 1. Juni 2008 begann die halbjährliche Vorregistrierungsfrist für bestimmte Stoffe. Die Vorregistrierung ist der eigentlichen Registrierung vorgeschaltet. Sie dient der Bildung von Foren, innerhalb derer sich unterschiedliche Hersteller und Importeure von gleichen Stoffen austauschen sollen. Im Gegenzug erhalten die Hersteller/Importeure mit der kostenlosen Vorregistrierung, je nach Stoffmengen und -eigenschaften, verlängerte Fristen für die Registrierung. Die Datenanforderungen steigen mit dem Mengenband des zu registrierenden Stoffes. Neben einem technischen Dossier kann die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts erforderlich werden. Bei gefährlichen und besorgniserregenden Stoffen (zum Beispiel Krebs erregenden oder persistenten Stoffen) müssen im Stoffsicherheitsbericht Expositionsszenarien ermittelt werden

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Artikelnummer 9781158786688
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Einband Kartonierter Einband (Kt)
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Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
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Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 52
Sprache ger
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