Amtliche Bekanntmachung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 24. Kapitel: Belgisches Staatsblatt, Bundesanzeiger, Bundesgesetzblatt, Luftfahrthandbuch, Reichsgesetzblatt, Journal officiel de la République française, Amtsblatt der Europäischen Union, Nachrichten für Seefahrer, Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, The London Gazette, Amtsblatt des Saarlandes, Dresdner Amtsblatt, Riigi Teataja, Bundesblatt, Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes, Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes, Royal Thai Government Gazette, Nachrichten für Luftfahrer, Zentralblatt der Bauverwaltung, Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung, Patentblatt, Nautischer Funkdienst, Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Staatsgesetzblatt, Deutscher Reichsanzeiger, Bulletin municipal officiel, Amtsblatt für Berlin, Post- och Inrikes Tidningar, Gesetzblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, Schleswig-Holsteinische Anzeigen, Bundessteuerblatt, Gemeinsames Ministerialblatt, Justizministerialblatt für Hessen, Gesetzblatt für das Land Österreich, Acta Apostolicae Sedis, Preußische Gesetzessammlung, Bekanntmachungen für Seefahrer, Resmî Gazete, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Valstybes zinios, Eppinger Stadtanzeiger, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Svensk författningssamling, Verkehrsblatt, Bundesarbeitsblatt. Auszug: Das Belgische Staatsblatt (B.S.) (niederländisch: Belgisch Staatsblad, französisch: Moniteur belge) ist seit 1845 das offizielle Amtsblatt des Königreichs Belgien. Alle Rechtsnormen der föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Parlamente und Regierungen müssen im Staatsblatt veröffentlicht werden, um Rechtsverbindlichkeit zu erlangen. Es enthält jedoch auch eine Reihe anderer Veröffentlichungen. Das Staatsblatt erscheint seit dem 16. Juni 1831. Seit dem 3. Juni 1997 wird es an allem Werkstagen in elektronischer Form auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienst (FÖD) Justiz (ehemaliges Justizministerium) veröffentlicht. Werden im Staatsblatt im Prinzip veröffentlicht: alle föderalen Gesetze, Königliche Erlasse und Ministererlasse, alle Dekrete der Gemeinschaften (Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft) und der Flämischen und Wallonischen Region sowie die Ordonnanzen der Region Brüssel-Hauptstadt (und der besonderen Brüsseler Organe), die Regierungserlasse der Gemeinschaften und Regionen und die Ministererlasse. Betreffen die verschiedenen Erlasse jedoch nicht die Allgemeinheit der Bürger, können sie nur auszugsweise oder durch Vermerk veröffentlicht werden. Haben sie keinen gemeinnützigen Charakter, können sie auch gar nicht veröffentlicht werden. Das Staatsblatt veröffentlicht jedoch keine koordinierten Fassungen der genannten Rechtstexte. Im Staatsblatt werden ebenfalls Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof und Auszüge aus seinen Urteilen veröffentlicht. In gewissen Fällen werden auch Klagen vor dem Staatsrat veröffentlicht. Des Weiteren werden frei gewordene Beamtenstellen im Staatsblatt ausgeschrieben. In einem zweiten Teil des Staatsblattes befinden sich immer die sogenannten gesetzlichen und verschiedenen Bekanntmachungen. Zu diesen gehören unter anderem die Veröffentlichung der Statuten (in Deutschland: Satzungen) von Gesellschaften, Ankündigungen der Generalversammlungen der Aktionäre dieser Gesellschaften, Gerichtsurteile zur Fes

21,50 CHF

Lieferbar


Artikelnummer 9781158759347
Produkttyp Buch
Preis 21,50 CHF
Verfügbarkeit Lieferbar
Einband Kartonierter Einband (Kt)
Meldetext Folgt in ca. 5 Arbeitstagen
Autor Quelle: Wikipedia
Verlag Books LLC, Reference Series
Weight 0,0
Erscheinungsjahr 2011
Seitenangabe 24
Sprache ger
Anzahl der Bewertungen 0

Dieser Artikel hat noch keine Bewertungen.

Eine Produktbewertung schreiben