Therapie und Strafe im Betäubungsmittelrecht
Die Studie behandelt das ambivalente Verhältnis von Therapie und Strafrecht bei Drogenabhängigen. Sie stellt das vereinfachend als «Therapie statt Strafe» bezeichnete Prinzip der 35 ff BtMG in den Mittelpunkt und bezieht darüber hinaus alle anderen straf- und außerstrafrechtlichen Therapie- und Sanktionsmöglichkeiten in die Betrachtung ein. Es wird deutlich, daß das deutsche Betäubungsmittelrecht treffender mit «Therapie und Strafe» zu beschreiben ist ...