Agere praescriptis verbis
Das römische Recht soll - bedingt durch einen numerus clausus an Rechtsmitteln - nur bestimmte schuldrechtliche Vertragstypen zugelassen haben. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Klage praescriptis verbis, welche in den Quellen gerade die gerichtliche Durchsetzung atypischer Gestaltungen hat, als Fremdkörper. Diese traditionelle Sichtweise ist allerdings stark zu relativieren. Tatsächlich nämlich bestanden bei der Konzeption der den Prozeßgegenstand bestimmenden Klageformeln vor ...