Technische Leitung, Veranstaltungsleitung
Wer eine Veranstaltung durchführt, trägt für die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf dieser Veranstaltung die Verantwortung, und das nicht nur in menschlicher Hinsicht, sondern auch in juristischer. Doch worin genau besteht eigentlich diese Verantwortung? Die Gesetzestexte geben auf diese Frage nur höchst ungenügend Antwort: Bis auf die Anwesenheitspflicht des Veranstalters sind keine Aufgaben und Rollen definiert. Auch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ...