Zivilprozessrecht
Unser ZivilprozeBrecht hat sich nach dem Kriege lebhaft weiter entwickelt. Von Anfang an hat der Bundesgerichtshof eine erfrischend fortschrittliche Haltung eingenommen und manchen allzu starren Satz des Reichsgerichts korrigiert. Aber auch die ProzeBrechtswissenschaft hat einen verheiBungsvollen Aufschwung genommen. Wertvolle Einzel studien haben die Wege, welche die Lehre der zwanziger Jahre erofinete, auf weiten Strecken gangbar gemacht, ohne tlberheblichkeit laBt sich ...