Kinderschutz nach dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Schnelle Orientierung im neuen Recht Kinder und Jugendliche durch mehr Kooperation der verantwortlichen Akteure besser schützen - das ist die Intention des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG): Bessere Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen aus den Bereichen der Justiz, Kinder- und Jugendhilfe, Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie und Sozialen Arbeit Neue Qualifikationsanforderungen für Familien- und Jugendrichterinnen, -richter, Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälte sowie Verfahrensbeistände In dieser ...