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Bayerisches E-Government-Gesetz
Zum WerkDas neue Bayerische E-Government-Gesetz vom Dezember 2015 regelt den Ausbau einer effektiven, flächendeckenden digitalen Verwaltung in Bayern. Es garantiert Bürgern und Unternehmen digitale Zugangs- und Verfahrensrechte. Außerdem bildet es den Rahmen für die Einführung von Diensten wie dem elektronischen Personalausweis, De-Mail, e-Formularen, Online-Payment, eRechnung, eAkte und eRegister in der Verwaltung. Das BayEGovG regelt zudem die IT-Sicherheit und die Behördenzusammenarbeit. ...

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