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Verwaltungsrecht VwVfG 1. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung (vwvfg) Die Lieferung enthält Aktualisierungen zuVorbemerkung § 35 VwVfG (Knauff)§ 35 VwVfG (Knauff) Zielgruppe Für Anwaltschaft, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Verbände, Richterschaft, Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, für das Referendariat sowie für Studium und Wissenschaft.

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