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"Springboard" im Patentrecht
Ist der Schutzzeitraum eines Patents abgelaufen, soll dieses grundsätzlich keine Rechtswirkungen mehr zeugen können. Die zeitliche Begrenzung ist eines der Wesensmerkmale der Immaterialgüterrechte. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, in welchen Fällen Ausnahmen von diesem Grundsatz vorzunehmen sind, wenn das Patent noch während seiner Schutzfrist verletzt wurde. Die Überlegung, Schutz nach Ablauf des Patents zu gewähren, widerstrebt auf den ...

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