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KommRDG - Kommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz
Mit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes zum 1. Juli 2008 wird das Rechtsberatungsgesetz von 1935 abgelöst. Damit ist es künftig neben den bereits nach bisherigem Recht zur Rechtsberatung befugten Personen, Vereinigungen, Behörden und Verbänden auch anderen Berufsgruppen erlaubt, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Insbesondere wird es weiter gehend als bisher möglich sein, Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu einer nichtjuristischen Haupttätigkeit zu erbringen, so u.a. ...

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