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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler, wie Versicherungsmakler und ungebundene Versicherungsvertreter, und Versicherungsberater benötigen von Gesetzes wegen eine Berufs- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, damit sie überhaupt die Erlaubnis erhalten, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Neu ist seit 2013, dass ein Versicherungsvermittler, der bestimmte Finanzanlagen mitvertreibt, auch für diese Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler ebenfalls eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt. Dieses Buch beinhaltet unter anderem Grundlageninformationen darüber, wer überhaupt eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt und welcher ...

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