Einkünftezurechnung im internationalen Einheitsunternehmen
Eine internationale Unternehmenstätigkeit über eine ausländische Betriebsstätte erfordert für ertragsteuerliche Zwecke eine Zurechnung der Gesamteinkünfte des Unternehmens zu Stammhaus und Betriebsstätte. Die Einkünftezurechnung steht im Spannungsverhältnis von Selbstständigkeitsfiktion der Betriebsstätte einerseits und tatsächlicher rechtlicher Unselbstständigkeit der Betriebsstätte andererseits. Eine absolute Gleichstellung der Einkünftezurechnung im internationalen Einheitsunternehmen mit der Gewinnabgrenzung im internationalen Konzern (Rechtsformneutralität) ist nicht zwingend. Ausgehend von allgemein akzeptierten ...