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Der Internationale Arbeitskampf nach Art. 9 Rom II-Verordnung
Mit Art. 9 Rom II-Verordnung wurde eine Spezialkollisionsnorm für die Anknüpfung der Schadenshaftung aus grenzüberschreitenden Arbeitskämpfen geschaffen. Keiner der 27 Mitgliedstaaten verfügte zuvor über eine gesonderte Norm zur Bestimmung des Arbeitskampfdeliktsstatuts. Um die Frage nach Sinn und Zweck einer eigenständigen Regelung zu beantworten, stellt die Arbeit Art. 9 Rom II-Verordnung vor und zeigt seine Stärken und Schwächen auf. Dazu analysiert ...

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