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Die Schriftform im Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsgesetz verwendet an vielen Stellen die Begriffe «schriftlich» bzw. «Unterzeichnung» ohne sie zu definieren. Vor dem Hintergrund des Formanpassungsgesetzes sowie zweier Beschlüsse des BAG aus dem Jahr 2002, in denen für eine «schriftliche» Mitteilung ein Fax für ausreichend erklärt wurde, bestimmt diese Untersuchung die Formen, die jeweils einzuhalten sind. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich die jeweiligen Anforderungen ...

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