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Der gutgläubige Erwerb von GmbH-Anteilen
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zum 1. November 2008 ist mit der neuen Vorschrift des § 16 Abs. 3 GmbHG erstmals der gutgläubige Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen möglich. Die Arbeit untersucht auf der Basis der konzeptionellen Grundlage, auf der § 16 Abs. 3 GmbHG beruht, Voraussetzungen und Reichweite der neuen Gutglaubensvorschrift. Geklärt ...

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