Bayerisches Hinterlegungsgesetz
Zum Werk Im Anschluss an die Föderalismusreform I trat die bundeseinheitliche Hinterlegungsordnung am 1. Dezember 2010 außer Kraft und gilt nur noch dort als Landesrecht weiter, wo keine eigenen landesrechtlichen Hinterlegungsordnungen beschlossen werden. Die Autoren haben das am 1. Dezember 2010 in Kraft getretene Bayerische Hinterlegungsgesetz, einschließlich der wichtigsten Vorschriften der zu ihrer Ausführung erlassenen Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften, praxisnah kommentiert. ...