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Das Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis besteht in seiner zivilrechtlichen Ausprägung als gewohnheitsrechtliches Institut. Petra Wech arbeitet seine Geltungsgründe heraus und trifft auf dieser Grundlage Aussagen zur dogmatischen Einordnung als Schutzpflicht. Sie zieht Wertungen bestehender Haftungsmodelle (z.B. der Vertrauens- oder Berufshaftung) heran und vertritt den Ansatz eines Schuldverhältnisses ohne primäre Leistungspflichten in Form eines Vertrauensverhältnisses. Davon ausgehend definiert sie den zeitlichen, personellen und sachlichen ...

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