Wann liegt die Interzedenteneigenschaft i.S.d. § 25c KSch...
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: In der Entscheidung vom 20. 10. 19991 hatte der OGH erstmals mit den §§ 25c und 25d KSchG auseinandergesetzt. Damalige Auseinandersetzung hingegen beschränkte sich nur auf den Verweis auf die wortwörtlich abgedruckten Ausführungen ...