Der Islam und andere kleine Religionsgemeinschaften in de...
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 15 Punkte, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Veranstaltung: Religion und Schule, 77 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundlegende Vorschrift für den Religionsunterricht an Schulen ist Art. 7 Abs. 3 GG. Diese Norm erklärt den Religionsunterricht in allen öffentlichen Schulen zum ordentlichen Lehrfach. Eine Ausnahme gilt für ...