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Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland
Im heutigen «Zeitalter der Unfälle» wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ...

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