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Zwischen Wettbewerbs- und Verhandlungsdemokratie
Das deutsche Regierungssystem stellt eine Kombination von Wettbewerbsdemokratie und Verhandlungsdemokratie dar. Zwar wird auf Bundes- wie auf Länderebene parlamentarisch regiert, aber Parteienwettbewerb und Mehrheitsprinzip kommen nur in einem sehr einge-schränkten Maße zum Zuge. Der deutsche Föderalismus, die Koalitionsregierungen auf Bun-des- und auf Länderebene sowie korporatistische Arrangements erzeugen Verhandlungszwän-ge, die an die Stelle des einfachen Mehrheitsentscheids treten. Ausgehend von der These, ...

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