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Die vertragliche und außervertragliche Haftung der EG nach Art. 288 EGV
Die Arbeit befaßt sich mit der vertraglichen und außervertraglichen Haftung der Europäischen Gemeinschaft. Zentrale Norm ist hier Art. 288 EGV, dessen Absätze 1 und 2 diese Bereiche betreffen. Allerdings sind diese Bestimmungen unvollständig. Es werden die einzelnen Haftungsvoraussetzungen herausgearbeitet und kritisch beleuchtet. Auch auf die prozessualen Durchsetzungsmöglichkeiten der einzelnen Ansprüche wird eingegangen.

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