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Vergleich und Verzicht im aktienrechtlichen Organhaftungsrecht aus der Perspektive des Aufsichtsrats
Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften beschäftigen sich zunehmend mit der Inanspruchnahme pflichtwidrig handelnder Vorstandsmitglieder. Die Organhaftung ist dadurch zu einem Dauerbrenner des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts avanciert. Statt einer gerichtlichen Geltendmachung wählen viele Aktiengesellschaften aber das Mittel eines außergerichtlichen Vergleichs. Diese Praxis spiegelt sich im Schrifttum nur begrenzt wider. Vergleich und Verzicht, die das Aktiengesetz in § 93 Abs. 4 Satz 3 behandelt, sind ...

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