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Die Stellung behinderter Menschen im Erbrecht
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG). Die vorliegende Arbeit untersucht - vor dem Hintergrund dieses grundrechtlich gewährleisteten Schutzes - die Stellung behinderter Menschen im Erbrecht. Dabei erörtert der Autor, welche Schwierigkeiten sich bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung durch einen behinderten Erblasser unter anderem im Hinblick auf die Testierfähigkeit sowie die unterschiedlichen ...

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