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Die Universalität von Rechtfertigungsgründen im Verhältnis von Straf- und Zivilrecht
Sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht kennen Rechtfertigungsgründe wie die Notwehr oder den Notstand. Es stellt sich deswegen die Frage, ob Rechtfertigungsgründe im Verhältnis von Straf- und Zivilrecht universelle Geltung haben und somit eine unterschiedliche Beurteilung der Rechtfertigungsfrage in diesen beiden Rechtsgebieten ausgeschlossen ist. Die Kernproblematik dieser Fragestellung besteht im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung und ...

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