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Geschützte Arten in Planungs - und Zulassungsverfahren
Das Naturschutzrecht schützt die besonders und die streng geschützten Arten speziell. Dieser besondere Artenschutz gilt unabhängig von Schutzgebieten. Aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ergeben sich dabei spezifische Erfordernisse. Der besondere Artenschutz wird derzeit in Planungs- und Zulassungsverfahren in der Regel nicht ausreichend berücksichtigt. An einer umfassenderen Aufarbeitung der Thematik - vor allem aus fachlicher Sicht - fehlt es bislang. ...

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