Erste Hilfe zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum Werk Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vom 16. Juli 2021 wird im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können. Die Broschüre stellt die umfangreichen gesetzlichen Pflichten und die sich damit ergebenden Rechtsfolgen und Risiken für Unternehmen ...