Kontrollsperre bei Verträgen über immaterielle Gegenstände
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind allgegenwärtig und tauchen keineswegs nur in Form des typischerweise "Kleingedruckten" auf. Das Gesetz unterwirft sie einer deutlich strengeren Inhaltskontrolle als dies bei Individualvereinbarungen der Fall ist. Nur vereinzelt bleiben AGB hiervon verschont. Die Praxis ist insoweit jedoch geprägt von Einzelfallentscheidungen und noch immer kann man festhalten: "Die Rechtsprechung kontrolliert nicht, wo sie darf, sondern wo sie will" ...